ARCHITEKTURBÜRO PETER
STEFFEN PETER - DIPL.-ING. (FH) - FREIER ARCHITEKT 
ZOLLERNSTR. 23  -  72290 LOSSBURG - TEL. 07446/1041 - FAX. 07446/1042  -  D-NETZ 0171/3633440    
Sachverständiger für Bauschadensbewertung und Immobilienbewertung – DEKRA - Zertifiziert                                                                                            








Allgemeine Schäden an Gebäuden

Beim Ersttermin zu allgemeinen Schäden an Gebäuden werden nicht zerstörende Untersuchungen mit gewöhnlichen Messwerkzeugen des Sachverständigen durchgeführt. Bei diesem Termin wird auch festgelegt, ob evtl. ein weiterer Termin, z.B. für die Öffnung von Bauteilen, oder ein Termin bei anderer Wetterlage notwendig ist. Je nach Schaden können auch Statiker oder fachspezifische Handwerker / Gutachter hinzogezogen werden. Sie werden vom Sachverständigen, sofern schon möglich, über die vermutete Ursachen von Bauschäden informiert und es wird mit Ihnen festgelegt, welchen Umfang ggf. ein Gutachten haben muss. Desweiteren können wir Ihnen Ratschläge zur weiteren Schadensvermeidung geben.
 
Die Sanierungsplanung und Ausschreibung von Handwerksleistungen zur Behebung des Bauschadens und die Überwachung der Beseitigung kann durch den Sachverständigen / Architekten ebenfalls durchgeführt werden.
 
Untersuchungsbericht / Gutachten (sofern gewünscht)
Bei der Erstellung eines schriftlichen Gutachtens oder eines Kurzgutachtens erthalten Sie je nach Schadensumfang einen mehrseitigen Bericht mit Festlegung des Gutachtenauftrags, Angaben zur Durchführung des Ortstermins, Angaben zu den Feststellungen anlässlich des Ortstermins, die gutachtliche Stellungnahme und Lösungsvorschläge.
Diese gutachtliche Stellungnahme hat einen durchschnittlichen Umfang von 6 Seiten, wie für die Verwendung bei Gericht vorgeschrieben, je nach Schaden können die Gutachten 40 Seiten und mehr umfassen.

Auf Wunsch kann auch eine überschlägige Schätzung oder eine detaillierte Berechnung der Schadensbeseitigungskosten erfolgen.

Beweissicherung (sofern gewünscht)
Bei der Erstellung einer Beweissicherung erfolgt eine Foto-Dokumentation mit schriftlicher Beschreibung der Schäden und Mängel, so dass der momentane Zustand von neutraler Stelle festgehalten wird.
Diese Beweissicherung  hat einen durchschnittlichen Umfang von 6 Seiten, wie für die Verwendung bei Gericht vorgeschrieben, je nach Schaden können die Gutachten 40 Seiten und mehr umfassen. Alle Unterlagen können auch auf Datenträger geliefert werden.



Impressum Stand 01-08-2012 (c) ABP

Verband Europäischer Gutachter und Sachverständiger Nr. 99162
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