ARCHITEKTURBÜRO PETER
STEFFEN PETER - DIPL.-ING. (FH) - FREIER ARCHITEKT 
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Sachverständiger für Bauschadensbewertung und Immobilienbewertung – DEKRA - Zertifiziert                                                                                            








Abnahme von Bauleistungen

Bei Bauabnahmen  oder bei Mängeln an Neubauten kann der Sachverständige Sie beratend begleiten. Die Bauabnahme ist ein wichtiger Rechtsakt, da mit Abnahme der Bauleistungen eine Beweislastumkehr eintritt. Das heißt, wenn Sie später einen Bauschaden haben, müssen Sie beweisen, dass der Bauunternehmer nicht vertragsgerecht gearbeitet hat. Die Kosten der Beweisführung liegen bei Ihnen. Wenn aber eine Leistung schon bei der Abnahme beanstandet und rechtskräftig dokumentiert wurde, haben Sie es sehr viel leichter.
In diesem Fall muss bei einem Bauschaden der Auftragnehmer von Bauleistungen den Nachweis führen, dass es nicht an seinen fehlerbehafteten Leistungen liegt. Wir können für Sie die Abnahmeverhandlung und das Abnahmeprotokoll führen und die entsprechenden Mängelrügen erstellen.

Schäden an Neubauten

Bei Neubauten treten oft innerhalb des Ersten Jahres Schäden auf, um die sich dann niemand mehr kümmert. Die Schäden werden meist durch fehlerhafte Ausführung, "vergessene" Abdichtung, Wärmebrücken und ungeeignete Baustoffe hervorgerufen. Desweiteren entstehen auch durch falsches Lüftungsverhalten oft Feuchte- und Schimmelschäden, die mit geringem Aufwand zu beseitigen sind. Wir können durch elektronische Langzeit-Messgeräte das Nutzerverhalten dokumentieren und Hinweise geben, wodurch Schäden vermeidbar sind.
 
Bauvertrag auf Mehrkosten und Bauqualität prüfen

Bauverträge werden oft so abgefasst, dass der Bauunternehmer für vieles einen Nachtrag berechnen kann oder nicht alle Leistungen vollständig enthalten sind. Desweiteren enthalten Bauverträge oft Materialangaben und Formulierugnen, die für den Laien nicht klar verständlich sind. Was der Vertrag - mit seinem garantierten Festpreis - Sie am Ende vermutlich tatsächlich kostet, wird bei der Bauvertrag-Prüfung festgestellt, damit Ihre Immobilie sich nicht zum Immobilien-Albtraum entwickelt. Als Sachverständige / Architekten mit langjähriger Erfahrung zeigen wir Ihnen Wege auf, wie Sie zu einem besseren Bauvertrag kommen, der die Risiken gerecht verteilt.
Sie erhalten nach dem Termin kurzfristig einen Bericht zu den erwartunggemäß zusätzlichen Baukosten und welche Qualitäts-Verbesserungen eingeplant werden sollten.

Für die laufende Überwachung von Bauarbeiten auch in der Bausanierung stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.




 Impressum Stand 01-08-2012 (c) ABP





Verband Europäischer Gutachter und Sachverständiger Nr. 99162
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